Aktuelle Informationen über Anliegen aus St. Johannis und Antworten aus der Stadtverwaltung jetzt nur noch auf der Facebookseite > hier unter Aktuell/Termine
Anregungen, die auf Wunsch von MitbürgerInnen oder auf Grund eigener Beobachtungen an die Stadtverwaltung weitergegeben wurden /dazu Antworten der Verwaltung (soweit eingegangen). Längere Bearbeitungszeiten sind bei einigen Themen dadurch bedingt, dass mehrere Stellen der Stadtverwaltung zu einer Anfrage gehört werden müssen. Telefonische Nachfragen der Ämter bzw. mündliche Zwischenberichte sind hier nicht wiedergegeben. - Die Hervorhebungen in den Antworten wurden hier nachträglich vorgenommen, um die Informationen übersichtlicher zu machen.
Kommentare zu den Anfragen und Antworten möglich auf www.facebook.com/st.johannis.bt
22.01.16 Schreiben an das Hauptamt: Winterdienst in Gassen, die als Verbindung unbedeutend sind
In St. Johannis gibt es zwischen der Bebauung einige alte enge Gassen und Wege - teilweise Abkürzungen zwischen den Straßen, teilweise Spazierwege, z.T. aber auch kaum genützte Relikte aus dem früheren Dorf. Diese Struktur gehört sicher auch zur Identität des Stadtteils.
Ich wurde nun von Bürgern angesprochen, die darauf hingewiesen wurden, dass sie im Winter als Anlieger einen Durchgang zu räumen haben, der als Verbindung unbedeutend ist (im Luftbild rot eingetragen). Der Weg hat eine deutliche Steigung, Fußgänger können bequemer und ohne Umweg die Straßen benützen. Die Zugänge zu den anliegenden Grundstücken befinden sich alle an anderer Stelle. Es ist nicht notwendig, den Weg im Winter frei zu halten. Die Anlieger würden einen entsprechenden Hinweis anbringen. Dies scheint mir verständlich.
Außerdem wurde beklagt, dass ähnliche und vergleichbare Wege nicht von den Anliegern, sondern von der Stadt freigehalten werden. Leider kann ich diese Aussage sowie die rechtlichen Aspekte und die jeweiligen die Besitzverhältnisse nicht beurteilen.
Ich bitte, die Angelegenheit zu prüfen und werde gerne auch vor Ort die Problematik darstellen.
28.01 2016: Antwort von Herrn Sellheim / Stadtbauhof
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.01.2016 bzgl. der Sperrung des im Foto markierten Fußweges (St. Georgen, zwischen Sandnerweg, Imhofstraße, Steinachstraße) im Winter.
Nach Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass wir uns der Meinung wie die Anwohner, die Sie angesprochen haben, anschließen. Der Fußweg ist als Verbindung unbedeutend und kann im Winter gesperrt werden.
Die Beschilderung wird in den nächsten Tagen angebracht.
22.04.15 Schreiben an das Hauptamt:
Busverbindungen bei der Gartenschau
1. Die Buslinie 303 fährt am Nordeingang der Gartenschau vorbei und wäre die einfachste Verbindung nach St. Johannis und zur Eremitage. Ist vorgesehen, dort eine Haltestelle einzurichten (zumindest für die Zeit der Veranstaltung)?
2. Die Buslinie 302 endet am Friedhof St. Johannis, nur wenige hundert Meter vor dem Eingang Nord. Kann diese Line während der Gartenschau bis dorthin verlängert werden?
3. Wird es ein anderes Angebot geben, z. B. eine Pendelverbindung zwischen dem Eingang Nord und der Eremitage?
Der Nordeingang der Gartenschau ist nach den vorliegenden Auskünften nur für öffentliche Verkehrsmittel, Radfahrer und Fußgänger gedacht und es sind keine Parkplätze vorgesehen. Die Bewohner von St. Johannis und ihre Gäste würden eine entsprechende Busverbindung gerne nutzen, zumal viele die Absicht haben eine Dauerkarte zu erwerben.
Außerdem ist die Eremitage in den weiteren Rahmen der Gartenschau einbezogen. Die kürzeste Verbindung führt vom Eingang Nord durch St. Johannis. Der Fußweg ist aber recht weit und wenig ansprechend. Es wäre sicher attraktiv, wenn Besucher nach dem Durchqueren des Gartenschaugeländes mit dem Bus zum Schlosspark fahren könnten und von dort mit den bestehenden Linien zurück Gartenschau, zur Stadt oder zum Bahnhof.
08.05.15 (eingegangen am 15.5.): Antwort des Stadtplanungsamts/ Herr Meyer zu Helligen
...Zu Frage 1:
Für die Ausstellungszeit der Landesgartenschau (LGS) wird eine zusätzliche Haltestelle an der
Eremitagestraße in Höhe des LGS-Eingangs Nord eingerichtet. Dort wird die Buslinie 303 halten.
Zu Frage 2:
Eine Verlängerung der Buslinie 302 vom Friedhof St. Johannis zum LGS-Gelände ist, nach
Rücksprache mit der BVB, nicht möglich. Im Bereich der Eremitagestraße bestehen keine ausreichenden Wendemöglichkeiten und die getakteten Umlaufzeiten der Buslinie könnten nicht aufrechterhalten werden.
Zu Frage 3:
Über die Buslinie 303 vom LGS-Eingang Nord besteht eine halbstündliche Anbindung für interessierte
Besucher der Landesgartenschau bis zur Eremitage. Eine Shuttlebusverbindung wird es nur zum LGS-Haupteingang an der Äußeren Badstraße geben. Auf dieser Shuttleverbindung werden die Haltepunkte Hauptbahnhof, ZOH und Richard-Wagner-Museum angebunden.
Abschließend möchten wir Sie noch darüber informieren, dass in diesem Jahr zwischen Eremitagestraße und Steinachstraße ein neuer öffentlicher Fuß- und Radweg angelegt wird.
03.04.15 E-Mail an das Hauptamt:
Beschädigte Wegweiser
Durch den Sturm in den letzten Tagen wurden die Fahrrad-Wegweisungen an der Ecke Eremitagestraße/Ochsenhut beschädigt (s. Foto im Anhang). Ich bitte Sie, die zuständige Stelle zu informieren, damit die Schäden beseitigt werden.
(10.04.15: Die Wegweiser wurden repariert)
09.03.15 Schreiben an das Hauptamt: Hinweisschilder auf Kirche und Friedhof
Die Kirche St. Johannis oder auch der Friedhof sind für Ortsfremde nicht sofort zu finden. Gerade bei Trauungen oder Beerdigungen ist dies häufiger ein Problem. In anderen Stadtteilen wird mit weißen Hinweisschildern auf Kirchen oder Friedhöfe hingewiesen. Das wäre auch hier sinnvoll. Für die Kirche wäre ein guter Hinweisstandort bei der Bäckerei (Kreuzung Eremitagestraße/Sonntagsstr./Ochsenhut), für den Friedhof gleich am Ortseingang, wo es links in den Sandnerweg geht.
24.04.15 Antwort des Straßenbauamts/ Herr Pfister
Wegweisende Beschilderung zum Friedhof St. Johannis
Die Wegweisung zum Friedhof St. Johannis wird seitens der Polizei, des Straßenbaulastträgers und des Straßenverkehrsamtes abgelehnt. Hierbei handelt es sich um einen Stadtteilfriedhof, der direkt an der Eremitagestraße liegt. Eine gesonderte Wegweisung im Zeitalter des Internets und der Navigationsgeräte ist im Sinne der Aktion 2020 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern "Weniger Schilder - bessere Beschilderung" nicht notwendig.
Wegweisende Beschilderung zur Kirche St. Johannis
Seitens des Straßenbaulastträgers wird eine wegweisende Beschilderung zur Kirche St.· Johannis abgelehnt. Dies wird damit begründet, dass die Kirche zwar in versteckter Lage steht, aber hauptsächlich von Ortskundigen und Einheimischen aus dem Ortsteil aufgesucht wird. Der Besuch von Ortsfremden ist eher selten. Außerdem ist die Kirche in Höhe Ziegelleite und im Bereich Sandnerweg auch für Ortsunkundige von weitem ersichtlich und die angeordnete Geschwindigkeit von 30 km/h ist hier für den .Suchverkehr" hilfreich. Diese Aussage deckt sich zugleich mit den Aussagen der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Bundesstraßen und ist daher beachtlich.
27.02.15 Schreiben an das Hauptamt:
Mehrere Anliegen in einem Schreiben an die Stadtverwaltung (Punkte 1 - 5)
1. An der Eremitagestraße ist ein Eingang zur Landesgartenschau 2016 vorgesehen. Es wird befürchtet, dass Besucher im Bereich Hölzleinsmühle und entlang der Straße hinauf zum Friedhof St. Johannis parken und den Verkehr dadurch erheblich behindern.
Welche Maßnahmen zur sinnvollen Steuerung des Besucherverkehrs sind vorgesehen? Wird evtl. ein Parkplatz angelegt (z. B. auf der gegenüberliegenden Seite der Eremitagestraße bei der Autobahnbrücke)?
11.03. Antwort des Stadtplanungsamts/ Herr Meyer zu Helligen
Das Verkehrskonzept zur Landesgartenschau Bayreuth 2016 soll von intensiven Komunikationsmaßnahmen begleitet werden, die den Besuchern der Veranstaltung mittels Internet, gedruckten Flyern und Pressemitteilungen Informationen zur Veranstaltung selbst, aber auch zu Anreisemöglichkeiten geben sollen.
Die Informationen werden eindeutig darauf hinweisen, dass Eingang Nord (Hölzleinsmühle) und Eingang West (Albrecht-Dürer-Straße) nur für Besucher geeignet sind, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Linienbus zur Landesgartenschau "anreisen".
PKW-Parkplätze werden nur im Bereich des Haupteinganges bereitgestellt. Die entsprechende Beschilderung der Parkplätze für motorisiert anreisende Gäste erfolgt nur für diese Flächen.
Durch die genannten Maßnahmen sollen Besucher mit PKW zielgerichtet geführt und nicht zu de~ Eingängen Nord und West hingeleitet werden.
2. Im Bereich Waldsteinring/Kösseinestraße wurden Gehsteige erneuert. Nach welchen Kriterien werden die Abschnitte ausgewählt und nach welchem Plan geht es dort weiter?
16.03. Antwort des Tiefbauamts/Herr Röhle
Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet in turnusmäßigen Abständen, die in seiner Unterhaltslast liegenden Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) zu kontrollieren. Dies geschieht überwiegend durch Mitarbeiter der Unterhaltstrupps und Mitarbeiter des Tiefbauamtes.
Für die Erneuerung der Gehwege ist das oberste Kriterium die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Danach werden die gesamten Gehwege in Schadensklassen von 1 bis 5 eingestuft. In der Summe aller Kontrollen wurde eine Prioritätenliste erstellt, die jähriich überarbeitet wird. Wie Sie sich vorstellen können, ist das eine sehr aufwändige Angelegenheit.
Daraus resultiert jährlich - je nach Bereitstellung der Haushaltsmittel - eine Dringlichkeitsliste, die dann das "Gehwegumbauprogramm" darstellt. Wurde ein Gehwegabschnitt mit der Note 5 beurteilt, besteht sofortiger Handlungsbedarf. Das heißt, der Gehweg ist - setzt man einen normalen Gebrauch voraus - nicht mehr verkehrssicher.
Dies bedeutet:
- lockere und/oder gebrochene Gehwegplatten,
-Versätze der Gehwegplatten zueinander (Stolpergefahr),
- großflächige Setzungen und Verwerfungen in der Gehwegfläche,
- Absätze zu den Bordsteinen.
All diese Kriterien konnten bei den Gehwegen im Gebiet Waldsteinring/Kösseinestraße festgestellt werden. Aus diesem Grund wurde durch die zuständigen Mitarbeiter ein umfangreiches Sanierungsprogramm für beide Straßen aufgelegt.
Für 2015 ist die Erneuerung der Gehwege in der Kösseinestraße vor den Häusern Nm. 6 bis 36 vorgesehen. ...
3. Das „Kriegerdenkmal“ an der Einmündung der Ziegelleite in die Eremitagestraße ist von einer kleinen Anlage umgeben. Es wird angeregt, diese ansprechender zu gestalten und besser zu pflegen.
18.03. Antwort des Stadtgartenamts/Herr Pfeifer
Für Ihre Anregung zur Verschönerung des Kriegerdenkmals an der Einmündung Ziegelleite - Eremitagestraße danken wir Ihnen, Die Problematik der dortigen Grünfläche ist uns bekannt. Durch den Wurzeldruck der Bäume ist es nahezu unmöglich, eine aufwändigere Bepflanzung dauerhaft zu etablieren. Daher wurde dort eine Rasenfläche angelegt.
Ihrem Wunsch folgend werden wir aber die Fläche vermehrt mit Blumenzwiebeln bestücken, so dass für das Frühjahr 2016 dort Krokusse und Narzissen das Erscheinungsbild verschönern werden.
4. Die Ochsenhut ist (entgegen der offiziellen Verkehrsführung) zeitweise stark durch Durchgangsverkehr belastet.
Es wird immer wieder die Frage nach einer Einbahnstraßenregelung aufgeworfen, wie sie z. B. alljährlich beim Sommerfest in der Eremitage praktiziert wird. Die Stadtbuslinien 302 und 303 fahren immer so, als ob im Straßendreieck Ochsenhut/Eremitagestraße/Königsallee Ein-bahnstraßen wären. Ich wurde gebeten nachzufragen, wie hier eine dauerhafte Einrichtung von Einbahnstraßen von der Stadtverwaltung beurteilt wird.
24.04.15 Antwort des Straßenbauamts/ Herr Pfister
Zur Verkehrsführung darf vorab bemerkt werden, dass die Verkehrsströme durch die wegweisende Beschilderung aufgeteilt wurde - die Ziele .Stadtmitte" und "Weiden" werden über die Königsallee geführt, die "Autobahnen" über die Ochsenhut.
Die Einrichtung einer Einbahnstraße war schon mehrfach Thema sowohl im Verkehrsreferat der Stadt Bayreuth als auch im Verkehrsausschuss. Als der Verkehrsausschuss im Jahr 1981 die probeweise Einrichtung einer Einbahnstraße beschlossen hatte, wurde der Beschluss nach heftigen Protesten der dortigen Anwohner wieder zurückgenommen. Zuletzt wurde eine Einbahnstraßenregelung im Jahr 2004 in einer Verkehrsbesprechung thematisiert. Dabei wurden zahlreiche Gründe angeführt, die eine solche Verkehrsführung als nicht zweckmäßig erscheinen lassen - auch wenn vordergründig eine Verkehrsberuhigung für die Ochsenhut erreicht werden könnte:
Soweit eine Einbahnstraße nicht baulich als solche ausgestaltet ist (geringe Breite) muss erfahrungsgemäß mit deutlich höheren Geschwindigkeiten gerechnet werden. Dies ist insbesondere aufgrund der nahegelegenen Schule St. Johannis nicht im Interesse der Schulwegsicherheit.
Die rund 3.000 Fahrzeuge wegfallenden Fahrzeuge aus der Ochsenhut würden zwangsläufig über die Königsallee und Eremitagestraße (mit der 90-Grad-Kurve und verengerter Fahrbahn im Bereich der Döbereinerstraße) bzw. über die Königsallee stadteinwärts fahren und im dortigen Bereich zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen führen. Aufgrund dessen ist mit einer Unfallzunahme an der Philippsruh zu rechnen.
In der Eremitagestraße befindet sich stadtauswärts vor den Einmündungen Ochsenhut und Sonntagsstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) bei dem bisher keine nennenswerten Probleme bekannt wurden. Dies liegt daran, dass ankommende Fahrzeuge durch den Abbiegeverkehr gebremst werden. Aufgrund des vermehrten Verkehrsaufkommens kann es zu Unachtsamkeiten kommen, die die Fußgänger am Zebrastreifen gefährden könnten. Weiterhin wäre dann zu überlegen, ob Haltverbotsregelungen in der Eremitagestraße zwischen Philippsruh und Königsallee nicht aufzuheben sind, um durch Hindernisse die Geschwindigkeit zu senken.
Nicht außer Acht gelassen werden darf zudem, dass die Feuerwehr St. Johannis im Einsatzfall des Öfteren entgegen der Einbahnstraße abfahren müsste und wird dabei aufgrund des Straßenverlaufs erst im letzten Moment erkannt.
Wir werden jedoch die Verkehrsentwicklung im Bereich der Ochsenhut weiterhin aufmerksam beobachten und auch im Laufe des April eine Verkehrszählung zur Erhebung aktueller Zahlen durchführen. Zur positiven Beeinflussung des Geschwindigkeitsverhaltens ist vorgesehen, die Geschwindigkeitswarnanlagen für ca. 4 Wochen aufzuhängen. Für Anregungen zu weiteren Anbringungsorten in Ihrem Distrikt sind wir im Übrigen dankbar.
5. In der Döbereinerstraße wird beklagt, dass es durch parkendende Fahrzeuge gegenüber der Einmündung in die Eremitagestraße immer wieder Probleme gibt.
Auch der Gegenverkehr (insbesondere bei Bussen) wird stark behindert. Als Lösung wird ein deutliches Parkverbot und/oder eine Kennzeichnung von Sperrflächen vorgeschlagen. - Außerdem wäre am Beginn der Döbereinerstraße ein Hinweis „Sackstraße“ hilfreich, da Ortsunkundige in die Straße irrtümlich hineinfahren, wenn sie von der Eremitage kommend z. B. zur Kirche St. Johannis abbiegen wollen.
24.04.15 Antwort des Straßenbauamts/ Herr Pfister
Haltverbotsregelung gegenüber der Einmündung Döbereinerstraße
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken eine Haltverbotsregelung auf der Länge der Bordsteinabsenkung Döbereinerstraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Eremitagestraße anzuordnen, auch wenn keine zwingende Veranlassung besteht. Der Einmündungstrichter ist derart gestaltet, dass beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich keine Behinderung durch gegenüber geparkte Fahrzeuge entsteht. Letztlich käme dies nur dem öffentlichen Nahverkehr zugute... .
Beschilderung der Döbereinerstraße mit Verkehrszeichen 357, Sackgasse
Entweder wurde die Aufstellung des Verkehrszeichens vergessen oder noch nie angeordnet. Unabhängig davon wurde die Aufstellung neu angeordnet und wird vom Bauhof demnächst aufgestellt.
Dez. 2015:
Schilder für ein Halteverbot wurden gegenüber der Einmündung der Döbereinerstraße in die Eremitagestraße aufgestellt
Erich Krause, 95448 Bayreuth, Döbereinerstraße 9
Vorsteher des 29. Stadtbezirks (St. Johannis) > über mich > Kontakt